Lehrgang: Voraussetzungen
Um an unseren Lehrgängen teilnehmen zu können, sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter 18 Jahre *
- Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Der Lehrgang wird in deutscher Sprache gehalten. Ebenso sind die Ausbildungsunterlagen in deutscher Sprache verfasst.
Sie sollten daher in der Lage sein, dem Unterricht in deutscher Sprache folgen zu können. Auch müssen Sie die Prüfung in deutscher Sprache schriftlich absolvieren.
* Grundsätzlich fordert das Waffengesetz für eine waffenrechtliche Erlaubnis das Mindestalter von 18 Jahren. Daher legen wir das Mindestalter für die Teilnahme am Lehrgang regelmäßig auf 18 Jahre fest. Da aber der Umgang mit Schusswaffen und Munition (Kleinkaliber- und Schrotwaffen) unter bestimmten Umständen auch mit 16 Jahren möglich ist, kann eine Teilnahme in Ausnahmefällen auch mit 16 Jahren erfolgen. Da die praktische Ausbildung und der "echte Schuss" in solchen Fällen jedoch nur mit Schusswaffen der Kaliber .22lfb und 12 erfolgen darf, kann die zuständige Behörde die Sachkundeprüfung nur eingeschränkt anerkennen. Daher raten wir regelmäßig von einer Teilnahme ab.